Die GdG Korschenbroich ...
... ist die "Gemeinschaft der Gemeinden Korschenbroich". In dieser Gemeinschaft arbeiten die fünf beteiligten Pfarrgemeinden (St. Andreas Korschenbroich, St. Dionysus Kleinenbroich, St. Georg Liedberg, Herz Jesu Herrenshoff und St. Marien Pesch) in verschiedenen Bereichen der Seelsorge zusammen. Jede Gemeinde behält ihre Eigenständigkeit. Aber da, wo es gemeinsam besser geht, arbeiten wir zusammen. Wie das geht und in welchen Bereichen das gehen soll, haben die Pfarrgemeinderäte in einer "Vereinbarung zur Bildung der Gemeinschaft der Gemeinden Korschenbroich" festgehalten.
Ein wichtiges Organ der GdG ist der GdG-Rat. Vertreter der Pfarrgemeinderäte und das Pastoralteam beraten und entscheiden die gemeinsamen Angelegenheiten der Gemeinden.
Der KGV Korschenbroich ...
... ist der "Kirchengemeindeverband Korschenbroich". Er existiert seit dem 1. Januar 2005. Die einzelnen Gemeinden können bestimmte Aufgaben (z. B den Personalbereich) auf diesen KGV übertragen. Auch der KGV ist wie die GdG kein Zusammenschluss der Gemeinden. Jede Gemeinde bleibt selbständig; bestimmte Aufgaben werden aber gemeinsam wahrgenommen.
Die Verbandsvertretung vertritt den Kirchengemeindeverband und verwaltet seine Angelegenheiten. Seine Funktion für den Verband entspricht also der Funktion des Kirchenvorstandes für die einzelne Kirchengemeinde. Die Verbandsvertretung besteht aus Vertreter/innen der einzelnen Kirchenvorstände.